Kinderkommission zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2023
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:
Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.
Der Welttag gegen Kinderarbeit wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Jahr 2002 ins Leben gerufen und wird jährlich am 12. Juni begangen. Dieser Aktionstag soll ein kritisches Bewusstsein für die Ausbeutung von Kindern schaffen.
Weltweit müssen etwa 160 Millionen Kinder im Alter zwischen 5 und 17 Jahren arbeiten, und das oftmals unter Bedingungen, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. Viele von ihnen haben nicht genug Zeit für den Schulbesuch, weil sie zum Überleben ihrer Familien beitragen. So ist Armut nicht nur oftmals der Grund für die Kinderarbeit, sondern wird durch sie auch noch verstetigt.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, erklärt hierzu:
„Kinderrechte müssen weltweit gelten. Die Ausbeutung von Kindern muss aufhören. Das kann nur gelingen, wenn die Politik, aber auch die breite Öffentlichkeit das Schicksal der Betroffenen ernst nimmt. Wir alle müssen unsere Wahrnehmung stärken: Kinderarbeit steckt oft unerkannt in vielen Waren, die uns täglich begegnen, etwa in Kleidung, Tee, Smartphones oder Tabak. Unsere Aufgabe als Politik ist es sicherzustellen, dass Produkte mit Kinderarbeit in den Lieferketten auf Dauer nicht in unseren Regalen zu finden sein dürfen. Kinder in aller Welt haben das Recht auf eine möglichst unbeschwerte Kindheit.“